Wenn Sie Ihr Engagement für den Tierschutz über Ihre Lebenszeit hinaus fortsetzen möchten, besteht die Möglichkeit, dies mittels Erbschaft oder Legat zu regeln. Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selber, welchen Menschen oder Organisationen Sie etwas geben möchten.
Sprechen Sie mit einem Notar Ihres Vertrauens. Unabhängige und neutrale Beratung sowie Adressen erhalten Sie zum Beispiel beim Beobachter http://www.beobachter.ch.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.